Seniorenhilfe Bern-Thun
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Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Seniorenhilfe Bern–Thun und den Klientinnen und Klienten, die Dienstleistungen im Bereich Seniorenhilfe und Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Leistungsangebot

Seniorenhilfe Bern–Thun bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:


  • Alltagsbegleitung
  • Einkaufshilfe und Besorgungen
  • Leichte Haushaltshilfe
  • Kochen und Mahlzeitenzubereitung
  • Arzt- und Terminbegleitung
  • Administrative Unterstützung
  • Computer- und Technikhilfe
  • Gesellschaft und Freizeitbegleitung

Es werden keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen im Sinne der Spitex oder einer vergleichbaren Pflegeorganisation erbracht.

Vertragsabschluss

Ein Auftrag kommt durch mündliche, schriftliche oder elektronische Vereinbarung zustande. Leistungsumfang, Einsatzdauer und Tarife werden individuell vereinbart.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Stundenansätze verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Terminvereinbarungen und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristiger Absage kann der vereinbarte Einsatz ganz oder teilweise verrechnet werden.

Haftung

Seniorenhilfe Bern–Thun verpflichtet sich zu sorgfältiger und gewissenhafter Ausführung der vereinbarten Leistungen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Für Schäden durch Drittpersonen oder unsachgemässen Gebrauch von Geräten wird keine Haftung übernommen.

Versicherung

Es besteht eine Haftpflichtversicherung. Klientinnen und Klienten sind angehalten, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen.

Datenschutz

Lesen Sie alles zum Datenschutz von Seniorenhilfe Bern-Thun unter folgendem Link: Datenschutz

Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Seniorenhilfe Bern–Thun.

Bitte beachten Sie

Seniorenhilfe Bern–Thun ersetzt keine medizinische Betreuung oder professionelle Pflegeorganisation.